Breiten- und Freizeitsportordnung (BFSO)

1 Einleitung

1.1  Die BFSO dient dem Aufbau und Erhalt sowie der Planung und Organisation des Volleyballsports außerhalb der in der BSO festgelegten Pflichtspiele, Repräsentationsspiele und Freundschaftsspiele sowie der dazu in den Ordnungen festgelegten Ausführungsbestimmungen. Diese sportlichen Aktivitäten werden unter dem Begriff Breiten- und Freizeitsport (BFS) zusammengefasst. 



1.2  Mit dieser Ordnung (BFSO) verfolgt der DVV das Ziel, Möglichkeiten zum Volleyballspielen für jung und alt, für Frauen und Männer, für unterschiedliche Formen und für verschiedene Situationen aufzuzeigen und für die sportpraktische Realisierung einzutreten, die für jedermann zu jeder Zeit erreichbar sein soll. Es geht um ein flächendeckendes, möglichst wohnortnahes Angebot und um entsprechende Vorhaben zur Verwirklichung dieses Angebotes. Dieses umfassende Ziel fasst der Deutsche Volleyball- Verband in die Formel "Volleyball für jedermann zu jeder Zeit".


2 Breiten- und Freizeitsportausschuss (BFSA)

Der BFSA besteht aus dem Breiten- und Freizeitsportwart als Vorsitzendem, einem hauptamtlichen Referenten sowie bis zu drei Beisitzern mit besonderen Aufgaben. Diese werden auf Vorschlag des BFS-Wartes auf 4 Jahre durch den Vorstand des DVV berufen. Der Vorsitzende wird durch den Verbandstag oder Hauptausschuss gewählt. Die Konferenz der BFS-Beauftragten tagt mindestens einmal im Jahr.


3 Aufgaben des BFSA

Zu den Aufgaben des BFSA gehören:

- Weiterschreibung des Konzepts für die Förderung des BFS-Volleyball
- Durchführung von Tagungen und Seminaren, regelmäßiges Treffen der BFS-Beauftrgaten der Mitgliedsverbände des DVV (Informationen und Kooperation)
- Werbung und Bewusstseinsbildung
- Zusammenarbeit mit dem DOSB seinen Mitgliedern und Anschlussorganisationen
- Durchführung von Modellmaßnahmen (wie Volleyball für Randgruppen, für Behinderte und im Urlaub)
- Kooperation mit Organisationen der Selbstverwaltung des Sports, der staatlichen Sportverwaltung und anderen Organisationen
- Zusammenarbeit mit den Mitgliedsverbänden der CEV und FIVB im Bereich des BFS
- Aufbau eines Informationssystems
- Aufbau und jährliches Erstellen einer BFS-Statistik
- Erstellen von Lehrmaterialien
- Förderung von Forschung für den BFS


4 Aufgaben der Landesverbände

Folgende Maßnahmen sollten von den Mitgliedsverbänden durchgeführt werden:

- Erstellung eines BFS-Konzepts
- Fortbildungsmaßnahmen im Bereich des BFS
- Kooperation mit den Organisationen der Selbstverwaltung des Sports, der staatlichen Sportverwaltung und anderen Organisationen
- Durchführung von Seminaren und Modellmaßnahmen im Bereich des BFS
- Verankerung des BFS in die Satzungen des Landesverbandes und ihren Mitgliedsorganisationen
- Bildung eines BFS-Ausschusses
- Werbung und Bewusstseinsbildung
- Durchführung von Tagungen mit den Beauftragten für BFS auf Bezirks- und Kreisebene
- Aufbau eines Informationssystems
- Beteiligung an der BFS-Statistik des DVV
- Organisation von BFS-Aktivitäten (z.B. Turniere, Mixed)
- Beteiligung und Mitwirkung beim Aufbau von BFS-Gruppen


5 Durchführungsbestimmungen

Spiele und Turniere im BFS-Bereich können nach den Internationalen Spielregeln oder abweichend davon auf den Charakter einer Veranstaltung oder auf die Teilnehmer zugeschnitten sein.


6 Schlussbestimmung

Diese Ordnung tritt am 1.7.1982 in Kraft. Sie wurde vom DVV- Hauptausschuss am 12.6.1982 verabschiedet. Änderungen erfolgten am 26.6.1993, am 5.12.1999, am 6./7.5.2005, am 6.6.2009 und am 18.07.2015.

 

Download:  Breiten- und Freizeitsportordnung (BFSO)

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