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Häufige Fragen

Wie lange ist meine C-/B-Trainer*in-Lizenz gültig?

Grundsätzlich ist die Lizenz zum Trainer*in C/B nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung für vier Jahre gültig. Nach absolvieren der nötigen Fortbildungseinheiten verlängert sich die Lizenz um weitere vier Jahre.

Wie viele Fortbildungseinheiten muss ich zur Verlängerung besuchen?

Zur Verlängerung der Trainer*in-Lizenz müssen insgesamt mindestens 15 Lehreinheiten an Fortbildungen absolviert werden. Anschließend verlängert sich die Lizenz, wie oben beschrieben, um weitere vier Jahre. Stichtag der Verlängerung ist der Tag der letzten Fortbildung. Allerdings kann es zu Abweichungen in einzelnen Landesverbänden kommen – im Zweifelsfall frag daher bei deinem Landesverband nach.

Meine Lizenz ist abgelaufen – kann ich sie dennoch verlängern?

Wenn die Lizenz abgelaufen ist, gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, die Lizenz zu „reaktivieren“. Allerdings kommt es darauf an, wie viele Jahre die letzte Fortbildung zurückliegt. Im Einzelfall müssen die Landeslehrausschüsse über Verlängerungen abgelaufener Lizenzen entscheiden. Meist müssen hierfür zusätzliche Fortbildungseinheiten absolviert werden.

Unser Tipp: Besuche regelmäßig Fortbildungen! Viel wichtiger als die Verlängerung der Lizenz ist der Austausch mit anderen Trainerkolleg*innen und die Weiterbildung in verschiedenen Trainingsbereichen, durch die du dich auch als Trainer*in weiterentwickeln kannst.

Kann ich auch Online-Fortbildungsangebote, wie den TrainerMOOC des NWVV, nutzen?

Nicht alle Landesverbände erkennen den TrainerMOOC als Fortbildungsangebot an. Frag daher vorher bei deinem Landesverband nach, ob eine Anerkennung möglich ist. Beachte aber, dass der MOOC einem Fortbildungsumfang von nur acht Lehreinheiten entspricht und du daher mindestens weitere sieben Lehreinheiten durch andere Fortbildungen nachweisen musst!

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