Stellungnahme zum Referentenentwurf des Sportfördergesetzes

Der Deutsche Volleyball-Verband unterstützt die Position der Spitzenverbände, dass der Entwurf des Sportfördergesetzes in der vorliegenden Form für den Sport in wesentlichen Teilen nicht akzeptabel und daher abzulehnen ist. Der DVV teilt zudem ausdrücklich die Auffassung, dass zum Wohle des Sportes zu wünschen und zu erwarten ist, dass das BMI zur bisherigen vertrauensvollen, partnerschaftlichen Zusammenarbeit zurückkehrt und erneut in einen konstruktiven Dialog mit den Spitzenverbänden im Sinne der Ziele der Leistungssportreform eintritt.

Mit großer Enttäuschung haben die Spitzenverbände des deutschen Sports den Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zum Sportfördergesetz zur Kenntnis genommen und lehnen ihn in dieser Form ab. Neben der Tatsache, dass dieser Entwurf ohne die Beteiligung des organisierten Sports bereits in die einzelnen Bundesministerien zur Ressortabstimmung gegeben wurde, speist sich diese Enttäuschung vor allem aus der Erwartungshaltung von circa anderthalbjähriger gemeinsamer Arbeit in mehreren Arbeitsgruppen, in die sich der organisierte Sport engagiert und konstruktiv eingebracht hatte.

Dies geschah aus dem tiefen Bekenntnis aller Sport-Vertreter zu den Zielen der Leistungssportreform und eines neuen Sportfördergesetzes, wie sie auch im zwischenzeitlichen Grobkonzept und dem Feinkonzept verabredet, nun im Referentenentwurf aber zum großen Teil nicht berücksichtigt worden sind: den deutschen Sport wettbewerbsfähig machen und den Athletinnen und Athleten so-wie ihren Trainerinnen und Trainern die bestmögliche Förderung zukommen lassen, dazu gehört u.a. die Förderung aus einer Hand, die Mehrjährigkeit, der Bürokratieabbau und Aufbau des Leistungssportpersonals.

Diesen Zielen der Leistungssportreform fühlen sich die Spitzenverbände weiterhin uneingeschränkt verpflichtet. Der vorliegende Gesetzentwurf wird diesen Zielen jedoch bei weitem nicht gerecht. Die Spitzenverbände sehen u.a. folgende Aspekte des Gesetzentwurfs kritisch:

  • Förderkonzepte müssen vom Stiftungsrat beschlossen und vom BMI genehmigt werden. Die Freiheit des Vorstands der Stiftung ist damit sehr eng gefasst bzw. faktisch ausgehöhlt. Von einer unabhängigen und eigenverantwortlichen Agentur kann nicht die Rede sein.
  • Die Sportagentur ist ein zusätzlicher Akteur mit erheblichen Mehrkosten, ohne dass das Ziel eines so nötigen Bürokratieabbaus – der ansonsten auch ohne Gesetz möglich wäre und als solcher bereits seit Jahren gefordert wird –, einer verbesserten Flexibilisierung der Förderung, einer Förderung und Steuerung aus einer Hand erreicht wird.
  • Der Referentenentwurf greift wesentliche Fragestellungen, dringend gebotene sportpolitische, strategische Grundsatzentscheidungen nicht auf, überlässt diese vielmehr der Arbeit in der Agentur, welche diese Entscheidungen in der Stiftungssatzung oder mittels Förder-konzepte/Förderentscheidungen trifft. So überlässt es der Referentenentwurf der Entscheidung der Agentur und damit letztlich dem BMI, wie das Stützpunktsystem konkret ausgestaltet wird. Sportfachlich begründete Abweichungen bedürfen jedoch einer gesetzlichen Grundlage (Öffnungsklausel).
  • Bislang wurde die Sportförderung des Bundes von der grundgesetzlichen Zuständigkeit des Bundes für internationale Angelegenheiten abgeleitet und auf der Basis einer Richtlinie vor allem der Spitzensport, bei Bundesrelevanz jedoch auch der Breitensport staatlich gefördert. Ein Gesetz für die Sportförderung muss die bundesstaatliche Sportförderung in Gänze ab-bilden.
  • Die Möglichkeit der Agentur auch Privatmittel einzuwerben, um so eine Förderung ohne die strengen Vorgaben des Haushaltsrechts zu ermöglichen, reduziert die Möglichkeiten des organisierten Sports, selbst Sponsoringeinnahmen durch die private Wirtschaft zu erlangen und unmittelbar, flexibel im Sport einsetzen zu können. Gleichzeitig droht damit die Möglichkeit der Reduzierung staatlicher Sportförderung, als Einstieg in den Ausstieg staatlicher Sportförderung. Im Ergebnis könnte damit ein Rückgang der finanziellen Ausstattung des Leistungssports entstehen, weshalb die Möglichkeit der Einwerbung privatwirtschaftlicher Gelder für die Agentur und deren Aufgaben abgelehnt wird.

Das BMI wird aufgefordert, zur bisherigen vertrauensvollen, partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den am Prozess beteiligten Stakeholdern zurückzukehren und den vorliegenden Gesetz-entwurf insbesondere hinsichtlich der obengenannten Kritikpunkte zu überarbeiten. Andernfalls sehen die Spitzenverbände kein Fundament für eine zielführende Umsetzung der so wichtigen, gemeinsam angestoßenen Reform. Schließlich sind es die Spitzenverbände, welche die Athletinnen und Athleten in die Lage versetzen müssen, internationale Spitzenleistungen zu erbringen.

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