Foto FIVB: Beachfelder so weit das Auge reicht am Rande der Beach-WM 2015 in den Niederlanden.

 

Zum Downloaden: Broschüre zum Bau von Beachanlagen

 

1. Grundsätzliche Planungshinweise

Es wird unterschieden zwischen Beachanlagen im Freien (Outdoor-Anlagen) und in Hallen (Indoor-Anlagen). Sie können auch in Kombination erstellt und betrieben werden.
Empfohlen werden Anlagen, die innerhalb eines abgeschlossenen Bereichs unter Aufsicht stehen, deren Nutzung geregelt ist und die entsprechend sauber gehalten und gepflegt werden können.
Der Freizeitwert einer Anlage wird durch Möglichkeiten zur Kommunikation und Geselligkeit beträchtlich erhöht. Aufenthalts- und Bewirtungsräume mit den dazugehörigen Nebenräumen sollen daher zum Raumprogramm gehören.
Bei der Festlegung des Standortes sind u.a. folgende Fragen und Kriterien zu beachten:
- Genehmigung: Ist eine Bebauung nach dem Baurecht möglich?
- Lage: Verbindung zu Wohngebieten und Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel.
- Beeinträchtigungen der Umgebung: Lärm- und Geruchsbelästigung angrenzender Wohngebiete oder anderer Anlagen und Einrichtungen.
- Beeinträchtigung durch die Umgebung: Lärm- und Geruchsbelästigung durch Industrie, Verkehr und andere Anlagen,
Hochwassergefährdung, Überlandleitungen usw.
- Geländeform: Ebenes Gelände sollte im Hinblick auf die Baukosten bevorzugt werden (Oberflächenentwässerung). Lage zur Himmelsrichtung beeinflusst die Geländeaufteilung
Ver- und Entsorgung: Entfernung zu den Ent- und Versorgungsleitungen sollten nicht groß sein


2. Standortwahl

Die Standortwahl muss hinsichtlich der Einordnung in das Einzugsgebiet und der Erreichbarkeit solchen übergeordneten Kriterien Rechnung tragen, wie sie üblicherweise bei der Anlage von Sportstätten zu berücksichtigen sind. Als Freianlage können Beachanlagen unter Beachtung von Anliegergrenzwerten (sh. auch Sportanlagenlärmschutzverordnung) sowohl als eigenständige, aber auch als Teil eines größeren Erholungs- oder Sportzentrums bzw. einer Grünzone projektiert werden, wobei dem Gesichtspunkt des Schutzes vor Verunreinigungen besonders Rechnung zu tragen ist. Zur Frage, ob eine Einfriedung aus diesem Grunde bzw. zur kontrollierten Freigabe notwendig ist, kann keine allgemeingültige Regelung getroffen werden. In Freibädern bereichert ein Beachfeld das Angebot an ergänzenden Spiel- und Sporteinrichtungen. Temporäre Anlagen, die zur Durchführung von Wettkämpfen (z.B. in Stadtzentren oder auf Parkplätzen) angelegt werden, müssen mit den Genehmigungsbehörden abgestimmt werden. An Stränden und Binnenseen sind Aspekte bzw. Auflagen des Umwelt- und Naturschutzes zu berücksichtigen.

Bei der Auswahl eines konkreten Grundstücks sind Gesichtspunkte wie Baumbewuchs (wegen starken Laub- und Nadelanfalls) und Emissionsbelästigungen (z.B. durch Industrie in unmittelbarer Nachbarschaft) ebenfalls zu berücksichtigen.


3. Beach-Sportflächen

Abmessungen der Beach-Sportspielfelder sollen, sowohl aus sportfunktionellen als auch ökonomischen Gründen (Auslastung und Standardisierung) die Ausübung möglichst vieler Beach-Sportarten erlauben. In Abstimmung mit zur Zeit Beach-Sport betreibenden Sportfachverbänden wurden zwei Standard-Spielfeldgrößen entwickelt, die diesem Gedanken weitgehend Rechnung tragen und die Durchführung mehrerer Beach-Sportarten, sei es in verschiedenen Wettkampfdisziplinen
oder im Breiten- und Freizeitsport, erlauben.

Es sind dies die Standard-Einfeldanlage 15 x 30 m und Standard-Dreifeldanlage 30 x 45 m


4. Hygiene

Wesentliche und damit streng zu beachtende Einflussfaktoren für den Hygienestatus einer Beachanlage sind:

- die Verfüllung der Anlage mit extrem humus- stoffarmen und damit potentiell nährstoffarmen Sanden,
die weitgehende Ausgrenzung von Fremdstoffeintrag. Jede Form von fäkaler Verunreinigung (z.B. von Tieren) muss sicher ausgeschlossen werden,
- die Gewährleistung einer guten Durchlüftung, Vermeidung von Staunässe und sogenannten anaeroben Verhältnissen, z.B. in der tiefsten Bodenzone, durch ein wirksames Dränagesystem,
- die Bewässerung (Staubbindung) mit Trinkwasser (bei Verrieselung von Brauchwasser sollte dieses zuvor überprüft werden).
- Abdeckmaterialien (feinmaschige Netze, Plastikplanen o.ä.) für Outdoor-Anlagen sind zur Vermeidung des Eintrags von Feststoffen zu empfehlen.


5. Pflege

Von besonderer Bedeutung ist das Vermeiden des Einbringens von organischen Verunreinigungen, insbesondere von Tierkot. Gewarnt wird vor der Veranstaltung von "Beach-Parties" auf der Sandfläche, weil Glasscherben, Zigarettenreste und sonstiger Abfall den Sand verschmutzen und dadurch eine nicht unerhebliche Verletzungsgefahr für Beachsportler entstehen kann. Die Beseitigung der Verunreinigungen ist aufwendig.

Regelmäßiges Durchharken sowie Ausgleichen von spielbedingten Verschiebungen des Sandes sind notwendig. Darüber hinaus ist ein mechanisches Reinigen möglich.


6. Qualität und Konstruktion

Im Hinblick auf die Beanspruchung der Beach-Volleyballgeräte in Freianlagen durch Witterungseinflüsse sowie durch Staub und Sand sind an diese Geräte vor allem folgende Anforderungen zu stellen:

- Korrosionsbeständigkeit; bei Aufstellung an Meeresstränden auch gegen Salzwasser (dies gilt auch bei größeren Entfernungen vom Strand).
- Die Geräte müssen so beschaffen sein, dass die Funktionstüchtigkeit (z.B. die Höhenverstellbarkeit) trotz Staub- und Sandbelastung ohne Verwendung von Gleitmitteln sichergestellt bleibt.
- Für den Wettkampfbetrieb sind abspannfreie Netzpfosten vorzusehen; auch für den Freizeitbetrieb ist dies anzustreben.
- objektive Verletzungsquellen infolge der Instruktiven Ausbildung der Geräte (z.B. rückschlagfreie und innenliegende Spannvorrichtungen, Abpolsterungen der Netzpfosten) und ihrer Aufstellung in Bodenhülsen sind auszuschließen.
- Beschichtungen, Farbanstriche, Abpolsterungen und Spielfeldleinen sollten UV- ständig sein.
soweit erforderlich, sollten sportfunktionelle Abmessungen (z.B. Ringhöhe des Basketballnetzes, Netzhöhe bei Badminton) verstellbar sein.


7. Spielfeldmarkierungsleinen

Einheitlich ist bei allen Beach - Sportarten die Ausbildung der Spielfeldmarkierungen durch

- Breite der Linien: 5 cm
- Farbe: Kontrastreich, sonst entsprechend Wettkampfbestimmungen, z.B.: blau: Volleyball, Tennis/rot: Fußball, Hand- ball/grün: Badminton
- Material und Konstruktion: Bewährt haben sich gewebte Bänder oder gleichwertige
Kunststoffbänder ohne scharfe Schnittkanten. Sie sollten ein geringes Quellvermögen und eine geringe Dehnung (bei wechselnder Temperatur und Feuchtigkeit) aufweisen. Das Gewicht der Spielfeldleinen beträgt 60- 100 g/m.
- Spielfeldlinien sind an den Ecken winkelsteif miteinander zu verbinden und mittels Sandankerplatten und elastischer Bänder zu fixieren. Bei Wettkämpfen sind die Spielfeldeckpunkte durch nachgiebige weiche Pflöcke unter den Ecken der Spielfeldleinen im Sand zu markieren.


8. Bodenhülsen

Zur Verankerung von Netzanlagen oder Toren haben sich abnehmbare Bodenhülsensysteme bewährt, die die Standsicherheit der Torpfosten und der Netzpfosten (einschließlich der erforderlichen Netzspannung) durch eine entsprechende Ausbildung des Fußpunktes der Bodenhülse und durch Sandauflast gewährleisten. Zum schnellen Wiederauffinden und Wechseln dienen witterungsfeste Schutzgehäuse über den Boden platten.


9. Baugrund / Planung

Nach erfolgter Festlegung des Standortes einer Beachanlage sollten die örtlichen Bodenverhältnisse geprüft werden. Für den Spielsand ist, je nach Art der Dränage, bei wasserdurchlässigem Boden eine Bodenwanne mit einer Tiefe von 35 bis 45 cm anzulegen. Bei nicht wasserdurchlässigem Untergrund ist ein zusätzlicher Aushub von 10 bis 30 cm erforderlich. Der Platzuntergrund ist je Spielfeld (15 x 30 m) mit einem Quer- bzw. Längsgefälle von 0,5 bis 1% zur Spielfeldmitte hin auszubilden und sollte keine nennenswerten Setzungen erwarten lassen (gem. DIN 18035 Teil 5, Ziffer 3.2. "Baugrund ") Der Bodenaushub kann als Böschungsmaterial verwendet werden.


10. Entwässerung

Bei günstigen Bodenverhältnissen kann auf den Einbau von Dränageleitungen verzichtet werden. Sind sie notwendig, kann, abhängig von der Wasserdurchlässigkeit des Untergrundes, unter den Ausführungsvarianten gewählt werden (siehe im Anhang Abb. 22 und 25).

Dränageleitungen (in Längsrichtung im Abstand von 5,0 bis 6,5 m verlegt), angeschlossen an einen Vorflut- bzw. Sickerschacht.
Flächendränage aus wasserdurchlässigem Einkornbeton (Betonfilterplatten bzw. Porosit 10 cm dick).
Kiesschicht 15 bis 30 cm dick (Körnung bis 30 mm) mit Abdeckung mit geeignetem Filtervlies.


11. Spielsand-Aufbau

Empfohlen werden Korngrößen von 0 bis 2 mm mit abgerundeter Kornform. Stärke der Sandschicht im Mittel 40 cm. Im Mittelbereich unter dem Netz mindestens 45 cm, im Randbereich mindestens 35 cm dick. Bei der Berechnung der erforderlichen Sandmenge ist ein Setzen bzw. ein Verlust durch Sandaustrag zu berücksichtigen.


12. Spielfeldrand

Als übliche Lösungen bieten sich an:

„Weiche“ Randeinfassung
Elastische Kunststoffbahn o.ä., beginnend unter der Sandfläche bis über den Muldenrand geführt und dort so befestigt, dass überwachsender Rasen abgestochen werden kann. Ferner ist eine einfache Randausbildung (direkter Rasenanschluss an die Sandfläche) denkbar, wobei auf die geringe Belastbarkeit (z.B. durch Pflegefahrzeuge) und auf einen stark erhöhten Pflegeaufwand (infolge einwachsenden Grases) hingewiesen werden muss.

„Feste“ Randeinfassung
Als langfristig haltbare Lösung ist folgende Ausführung zu empfehlen: Einfassung aus dauerelastischem Recyclingmaterial (Kunstkautschuk/EPDM), niveaugleich mit der Sand- und Umgebungsfläche eingebaut.

„Einfache“ Randbildung
Hier besteht die Gefahr der Vermischung von Sand und Rasen, was einen erhöhten Pflegeaufwand zur Folge haben kann.

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